Zuchtstrategie

Der ZCKG hat zusammen mit ProSpecieRara und dem Schweizerischen Ziegenzuchtverband beschlossen, die Kupferhalsziegen, die Capra Sempione und die Grüenochte Geiss als eigenständige Rassen zu züchten. Diese Zuchtstrategie basiert auf folgenden Überlegungen:

  • Der Rassestandard für die drei Rassen wurde aufgrund von historischem Wissen und im Hinblick auf eine gute Pflegbarkeit der Tiere festgelegt. Das ist der Grund dafür, dass — verglichen mit den heutigen Schwarzhalsziegen — ein etwas kürzeres, pflegeleichteres Haarkleid und ein weiter halswärts liegender Farbwechsel angestrebt wird. Eine gemeinsame Zucht aller Walliserziegen (Schwarzhals, Kupferhals, Grüenochte und Sempione) ist dafür nicht zielführend.
  • Die Wahrnehmung der drei unterschiedlichen Ziegen und deren kulturelle Verankerung — beides auch wichtig für die Gewinnung neuer Halter:innen — ist deutlich stärker, wenn man sie als separate Rassen führt und kommuniziert.

Das Bundesamt für Landwirtschaft unterstützt diese Zuchtstrategie und hat Ende 2020 die drei Rassen Kupferhalsziege, Capra Sempione und Grüenochte Geiss als offizielle Schweizer Rassen anerkannt.

Die eigenstädige Zucht bringt ab Juli 2021 einige Neuerungen, die bei der Zuchtplanung berücksichtigt werden müssen. Wie die Zuchtstrategie aussieht, ist im Schreiben an unsere Züchter erklärt.


Bockmutterlisten - warum sind sie wichtig für die Zucht?

Weil Zuchtböcke sich mit mehreren Ziegen paaren können und ihre Genetik darum stärker weitergeben als einzelne Geissen, ist es besonders wichtig, von wem sie abstammen, also welche Genetik sie verbreiten. Darum sollen männliche Tiere nur dann in der Zucht eingesetzt werden, wenn ihre Eltern  gewisse Mindestanforderungen erfüllen. Indem ihr Vater ein Zuchtbock ist und ihre Mutter eine «Bockmutter» ist, sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass auch sie selber wertvoll für die Zucht werden können.

Hier geht es zu den Bockmutterlisten auf der Seite des SZZV



Grundsätzliches zur Zucht

Damit Eure Ziegen zur Zucht zugelassen sind und/oder bleiben, muss eine Exterieurbeurteilung durch einen Experten des SZZV erfolgen.

Insbesondere müssen alle Böcke, die zur Zucht verwendet werden, beurteilt sein im 1. Sprungjahr. Wird ein Bock zur Zucht verwendet, der NICHT beurteilt ist, werden die Jungtiere nicht anerkannt. Es gibt keine Ausnahmen.


Dies heisst für Euch Züchterinnen und Züchter:

-       Bitte stellt sicher, dass Ihr nur beurteilte Ziegen und Böcke für die Zucht verwendet

-       Bitte lasst Eure Böcke termingerecht beurteilen. Die Beurteilung der Böcke kann ab einem Alter von 60 Tagen erfolgen.

-       Für die Punktierung von Böcken muss der CAP (= Abstammungs- und Leistungsausweis) vorliegen.